Pflegegeld, Familienbeihilfe, Schulassistenz: welche Hilfen passen?

Auch gesucht als: erhöhte Familienbeihilfe bei ADHS oder Autismus · Pflegegeld fürs Kind · Schulbegleitung · Pflegegrad bei ADHS · Nachteilsausgleich

Wenn dein Kind mehr Begleitung braucht als andere, stehen deiner Familie oft Hilfen offen, von denen niemand erzählt. Hier steht, welche das in Österreich und Deutschland sein könnten, wo du anfängst und welche Fristen zählen.

Auf einen Blick

  • Viele Familien haben Anspruch auf Leistungen, die sie nicht kennen. Das System ist zersplittert, je nach Land, Bundesland und Träger.
  • Viele Leistungen gelten erst ab dem Antrag und nicht rückwirkend, etwa Pflegegeld und Pflegegrad. Früh anfangen lohnt sich.
  • Die erhöhte Familienbeihilfe in Österreich ist die Ausnahme: sie kann bis zu fünf Jahre rückwirkend gewährt werden.
  • Entscheidend ist meist nicht die Diagnose, sondern der Mehraufwand im Alltag, im Vergleich zu Gleichaltrigen. Den schreibst du am besten vorher auf.
  • Stand der Beträge und Regeln: August 2026. Keine Rechtsberatung, verbindlich entscheiden die zuständigen Stellen.

Zwischen Terminen, Schule und Alltag bleibt für Anträge kaum Kraft. Dazu kommt Behördensprache, und jede Stelle ist für etwas anderes zuständig. Genau deshalb bleiben Hilfen ungenutzt, die einer Familie zustehen würden.

In der App: Welche Hilfen könnten passen?

In der bloomnow App gibt es dafür ein eigenes Werkzeug. Du beantwortest in etwa drei Minuten ein paar Fragen zu deinem Kind, zu eurem Land und zu eurer Situation. Danach siehst du, welche Sozialleistungen, Hilfen und Rechte in Österreich, Deutschland oder der Schweiz für euch in Frage kommen könnten, jeweils mit dem ersten Schritt, der zuständigen Stelle und den Fristen.

  • Kein Test und keine Diagnose. Das Werkzeug fragt, ob eine Einschätzung vermutet, in Abklärung oder gestellt ist, und gibt deinem Kind kein Etikett.
  • Deine Antworten werden nicht gespeichert. Wenn du willst, legst du das Ergebnis als Aktionsplan ab, eine Liste zum Abhaken, die nur auf deinem Gerät liegt und sich jederzeit löschen lässt.
  • Die erste Nachricht schreibt bloomie mit dir. Aus ein paar freiwilligen Angaben entsteht ein freundlicher Text an die zuständige Stelle, bei Schulthemen ein Brief an die Schulleitung, zum Kopieren. Dafür gehen die Angaben an unseren KI-Dienst in der EU, gespeichert wird davon nichts.

Die Übersicht unten zeigt, was das Werkzeug kennt. Welche Hilfen davon für euch passen, hängt von euren Antworten ab.

Hilfen in Österreich

Pflegegeld

Bis zu 2.214,80 € im Monat, je nach Pflegestufe. Geldleistung in 7 Stufen für erhöhten Betreuungsaufwand, unabhängig vom Einkommen. 2026 reicht sie von Stufe 1 mit 206,20 € bis Stufe 7 mit 2.214,80 € im Monat. Bei Kindern zählt nur der Mehrbedarf gegenüber Gleichaltrigen, bei schwerer psychischer Beeinträchtigung kommt eine Erschwerniszulage dazu. Deshalb ist Pflegegeld auch dann erreichbar, wenn euer Kind ADHS hat oder im Spektrum ist und körperlich nicht beeinträchtigt ist.

  • Wo: Pensionsversicherung (PV).
  • Erster Schritt: Den Antrag bei der PV stellen und dabei den unsichtbaren Aufwand genau schildern, auch den in der Nacht, immer im Vergleich zu Gleichaltrigen.
  • Frist: Es gebührt ab dem Monatsersten nach dem Antrag, rückwirkend gibt es nichts. Stellt den Antrag also lieber früh. Gegen den Bescheid könnt ihr binnen 3 Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht klagen, das ist gebührenfrei.

Erhöhte Familienbeihilfe

189,20 € im Monat, bis zu 5 Jahre rückwirkend. Zuschlag zur Familienbeihilfe bei erheblicher Behinderung: 189,20 € im Monat (2026).

  • Wo: Finanzamt Österreich (Formular Beih 3); Begutachtung durch das Sozialministeriumservice. Liegt schon ein Behindertenpass vor, entfällt die erneute Begutachtung meist.
  • Erster Schritt: Den Antrag beim Finanzamt stellen. Die ärztliche Begutachtung wird von dort aus angestoßen.
  • Frist: Kann bis zu 5 Jahre rückwirkend gewährt werden. So weit zurück geht sonst keine Leistung.

Steuer: Freibeträge und Absetzbarkeit

Therapien und Fahrten ohne Selbstbehalt absetzbar. Behinderungsbedingte Kosten wie Therapien, Fahrten und Hilfsmittel sind ab 25 % Behinderungsgrad als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt absetzbar. Wird erhöhte Familienbeihilfe bezogen, kommt ein pauschaler Freibetrag von 262 € im Monat dazu (abzüglich Pflegegeld), plus die tatsächlichen Kosten für Heilbehandlung und Schulgeld.

  • Wo: Finanzamt, über die Arbeitnehmerveranlagung.
  • Erster Schritt: Belege sammeln und in der nächsten Veranlagung geltend machen.
  • Frist: Die Veranlagung ist 5 Jahre rückwirkend möglich.

Mobile Frühförderung

Kostenlose Förderung zu Hause, vor der Schule. Begleitung zu Hause für Kinder vor dem Schulalter, um die Entwicklung früh zu fördern.

  • Wo: Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien: FSW); Anbieter wie Hilfswerk, Diakonie, Caritas, Lebenshilfe.
  • Erster Schritt: Bei einer Frühförderstelle in eurem Bundesland anfragen.
  • Frist: Je Bundesland verschieden. Früh anfragen lohnt sich.

Diagnostik: Ambulatorien und Wege

Kassenfinanzierte Abklärung im Ambulatorium. Kassenfinanzierte Entwicklungsdiagnostik in Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik und Therapie, etwa bei der VKKJ oder den Wiener Sozialdiensten. Autismus-Spezialdiagnostik unter anderem bei der Österreichischen Autistenhilfe. Wartezeiten von vielen Monaten sind verbreitet.

  • Wo: Ambulatorien im Bundesland; Zuweisung über die Kinderärzt*in.
  • Erster Schritt: Bei der Kinderärzt*in die Zuweisung besprechen und sich parallel auf Wartelisten setzen lassen.
  • Frist: Keine Frist. Viele Hilfen laufen schon während der Abklärung.

Ausgleichende Maßnahmen in der Schule

Mehr Zeit oder ein ruhiger Raum bei Prüfungen. Zum Beispiel mehr Zeit oder ein ruhiger Raum bei Prüfungen. Eine festgestellte Behinderung braucht es dafür nicht.

  • Wo: Direkt mit der Schulleitung.
  • Erster Schritt: Mit der Schulleitung sprechen und die Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen.
  • Frist: Keine Frist. Am besten zu Schuljahresbeginn klären.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Ein Bescheid, der Förder-Ressourcen sichert. Eine förmliche Feststellung per Bescheid, wenn ein Kind dem Unterricht wegen einer Behinderung längere Zeit nicht ohne zusätzliche Unterstützung folgen kann. Das sichert Ressourcen, kann aber auch Abweichungen vom Lehrplan bedeuten. Lasst euch vorher beraten. Zwischen inklusiver Regelschule und Sonderschule habt ihr ein Wahlrecht.

  • Wo: Bildungsdirektion des Bundeslandes; der Antrag kommt von euch oder von der Schule. Ihr habt ein Recht auf Gehör und auf Einsicht in die Gutachten.
  • Erster Schritt: Mit Schulleitung und Schulpsychologie sprechen und eine unabhängige Beratung dazunehmen, etwa ÖZIV oder einen Elternverein.
  • Frist: Gegen den Bescheid ist eine Beschwerde möglich, die Frist steht in der Rechtsmittelbelehrung und beträgt in der Regel 4 Wochen.

Schulassistenz und persönliche Assistenz

Eine Begleitperson im Schulalltag. Eine Begleitperson im Schulalltag. Es gibt neun unterschiedliche Landesregelungen und keinen bundesweiten Rechtsanspruch. An Bundesschulen unterstützt der Bund, seit der Änderung des Erlasses auch für Kinder im Spektrum und mit anderen nicht körperlichen Behinderungen. Die Regelungen werden gerade angeglichen.

  • Wo: Land bzw. Bildungsdirektion, je nach Bundesland und Schultyp.
  • Erster Schritt: Bei Schulleitung und Bildungsdirektion nach dem Weg im eigenen Bundesland fragen.
  • Frist: Die Verfahren dauern, fangt deutlich vor Schuljahresbeginn an.

Therapie auf Kassenkosten

Ergo, Logo, Physio und Psychologie auf Kassenkosten. Ergo-, Logo- oder Physiotherapie auf Verordnung. Seit 1.1.2026 ist klinisch-psychologische Behandlung ÖGK-Kassenleistung: die ersten 10 Einheiten sind bewilligungsfrei, danach braucht es eine Bewilligung.

  • Wo: ÖGK mit ärztlicher Verordnung; klinisch-psychologische Servicestelle 0800 10 02 03 (Mo-Fr 9-17 Uhr).
  • Erster Schritt: Verordnung bei der Kinderärzt*in holen und bei der ÖGK einreichen; für klinisch-psychologische Behandlung direkt die Servicestelle anrufen.
  • Frist: Mit Wartezeiten rechnen, früh auf Wartelisten setzen lassen.

Behindertenpass

Der Nachweis, der Vergünstigungen und Zugänge öffnet. Amtlicher Nachweis, der weitere Vergünstigungen und Zugänge öffnet.

  • Wo: Sozialministeriumservice.
  • Erster Schritt: Antrag beim Sozialministeriumservice stellen.
  • Frist: Keine Frist. Sinnvoll, sobald eine Einschätzung vorliegt.

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

1 bis 3 Monate frei, mit Pflegekarenzgeld. 1 bis 3 Monate Karenz oder Teilzeit, um nahe Angehörige zu pflegen. Auf das Pflegekarenzgeld habt ihr einen Rechtsanspruch, die Höhe hängt vom Einkommen ab, für Kinder gibt es Zuschläge. Bei minderjährigen Kindern geht das schon ab Pflegegeldstufe 1.

  • Wo: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber; Pflegekarenzgeld beim Sozialministeriumservice.
  • Erster Schritt: Mit dem Arbeitgeber sprechen und parallel das Pflegekarenzgeld beim Sozialministeriumservice beantragen.
  • Frist: Antrag möglichst vor Beginn der Karenz stellen.

Behindertenanwaltschaft

Kostenlose staatliche Beratung bei Benachteiligung. Kostenlose, staatliche Beratung bei Benachteiligung und Diskriminierung.

  • Wo: Hotline 0800 80 80 16 (Mo-Fr 9-12 Uhr).
  • Erster Schritt: Bei der Hotline anrufen und euren Fall schildern.
  • Frist: Kostenlos und unverbindlich.

Beratung & Selbsthilfe

Kostenlose Begleitung bei Anträgen und Beschwerden. Vereine und Verbände begleiten euch bei Anträgen, Beschwerden und Schulkonflikten.

  • Wo: ÖZIV Bundesverband (Rechtsdatenbank und Coaching), Österreichische Autistenhilfe, elpos-nahe ADHS-Selbsthilfegruppen, Österreichischer Behindertenrat, BIZEPS.
  • Erster Schritt: Bei einem Verein in eurer Nähe Kontakt aufnehmen.
  • Frist: Hilft besonders bei Ablehnungen. Achtet dabei auf die Fristen im Bescheid.

Hilfen in Deutschland

Pflegegrad

Bis zu 990 € im Monat, plus 131 € Entlastungsbetrag. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347, 599, 800 und 990 € im Monat (PG 2 bis 5, Stand 2026). Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat gilt schon ab Pflegegrad 1 und ist dort die einzige regelmäßige Leistung. Bei Kindern zählt nur der Mehrbedarf gegenüber Gleichaltrigen. Bei ADHS und bei Kindern im Spektrum zählen vor allem Anleitung, Beaufsichtigung, Verhaltensregulation und nächtliche Einsätze.

  • Wo: Formlos bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt und sichert das Antragsdatum. Danach kommt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
  • Erster Schritt: Bei der Pflegekasse anrufen und den Pflegegrad beantragen. Vor dem Begutachtungstermin den Betreuungsaufwand mitschreiben.
  • Frist: Der Pflegegrad gilt ab dem Tag der Antragstellung, nicht rückwirkend. Stell den Antrag also lieber früh. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Bis zu 3.539 € im Jahr für Betreuung. Seit 1.7.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2 bis 5), den ihr frei kombinieren könnt. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten ist entfallen. Ihr könnt die Leistung auch stundenweise nutzen, etwa durch Verwandte oder eine erfahrene Betreuungsperson. Unter 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

  • Wo: Pflegekasse.
  • Erster Schritt: Einen formlosen Antrag oder den Erstattungsantrag mit den Belegen bei der Pflegekasse stellen.
  • Frist: Eine nachträgliche Erstattung gegen Belege ist möglich. Ansprüche verjähren nach 4 Jahren.

Frühförderung

Kostenlos und einkommensunabhängig, vor der Schule. Komplexleistung nach SGB IX für Kinder vor der Schule, einkommensunabhängig und kostenlos.

  • Wo: Frühförderstelle. Krankenkasse und Eingliederungshilfe teilen sich die Kosten.
  • Erster Schritt: Bei einer Frühförderstelle in eurer Nähe anfragen.
  • Frist: Keine Frist. Je früher ihr anfragt, desto mehr Zeit bleibt für die Förderung.

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Diagnostik und Behandlung, für Versicherte kostenlos. Fachstelle für Diagnostik und Behandlung, für gesetzlich Versicherte kostenlos.

  • Wo: Über 160 SPZ bundesweit; Überweisung über die Kinderärzt*in (§ 119 SGB V).
  • Erster Schritt: Überweisung bei der Kinderärzt*in holen und einen Termin am SPZ vereinbaren.
  • Frist: Die Wartezeiten sind lang, also früh anmelden.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Rechtsanspruch: Lerntherapie, Autismustherapie, Assistenz. Ein Rechtsanspruch des Kindes bei einer seelischen Behinderung, auch bei einer drohenden. Das deckt weit mehr ab als Schulbegleitung: Lerntherapie bei Legasthenie oder Dyskalkulie, Autismustherapie, soziale Gruppenarbeit, Freizeitassistenz. Für Kinder mit ADHS oder im Autismus-Spektrum ohne geistige Behinderung ist § 35a der zentrale Anspruch. Ambulante Hilfen sind für euch kostenfrei.

  • Wo: Jugendamt am Wohnort. Eine Stellungnahme von Kinder- und Jugendpsychiater*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in ist zwingend.
  • Erster Schritt: Die Stellungnahme organisieren (SPZ oder KJP), dann formlos schriftlich beim Jugendamt beantragen.
  • Frist: Gilt erst ab dem Antrag. Selbst bezahlte Hilfen werden nur in engen Ausnahmen erstattet. Stellt den Antrag also, bevor ihr etwas privat startet.

Nachteilsausgleich in der Schule

Mehr Zeit, ruhiger Raum, Pausen. Steht nicht im Zeugnis. Die Prüfungsbedingungen ändern sich (mehr Zeit, ruhiger Raum, Pausen, Hilfsmittel), das Anspruchsniveau bleibt gleich, und im Zeugnis steht davon nichts. Etwas anderes ist der Notenschutz, zum Beispiel der Verzicht auf die Rechtschreibbewertung: Er senkt das Anspruchsniveau und wird in mehreren Bundesländern im Zeugnis vermerkt. Entscheide das bewusst und lass dich vorher beraten.

  • Wo: Schulleitung. Eine fachärztliche Diagnose oder eine schulpsychologische Testung erleichtert es.
  • Erster Schritt: Mit der Schulleitung sprechen und den Ausgleich schriftlich vereinbaren.
  • Frist: Das ist Ländersache. Kläre es am besten früh im Schuljahr.

Schulbegleitung / Schulassistenz

Eine Begleitperson im Schulalltag. Eine Begleitperson, die euer Kind im Schulalltag eng unterstützt.

  • Wo: Jugend- oder Sozialamt, dazu eine fachärztliche Stellungnahme.
  • Erster Schritt: Den Antrag beim Jugend- oder Sozialamt stellen. Das Verfahren dauert, fang also früh an.
  • Frist: Die Verfahren dauern oft Monate. Fang früh an.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf

Ein Verfahren, das Förderressourcen sichern kann. Ein förmliches Verfahren, je Bundesland anders benannt, etwa AO-SF in Nordrhein-Westfalen. Es stellt den Unterstützungsbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort fest. Das kann Ressourcen und Nachteilsausgleich absichern, aber auch zu einem Förderortwechsel führen, den ihr nicht wollt. Lasst euch vorher unabhängig beraten.

  • Wo: Schulaufsicht; der Antrag kommt von euch oder von der Schule. Ihr habt Anhörungs- und Akteneinsichtsrechte und könnt gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
  • Erster Schritt: Erst Beratung einholen, etwa bei der EUTB oder einem Elternverein für Inklusion, dann gemeinsam mit der Schule das Verfahren klären.
  • Frist: Die Verfahren laufen über Monate und die Entscheidungen gelten fürs Schuljahr. Früh starten.

Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen

Ab GdB 50. Merkzeichen öffnen konkrete Hilfen. Den Grad der Behinderung kannst du ab GdB 20 feststellen lassen, das ist steuerlich relevant. Den Ausweis selbst gibt es ab GdB 50. Merkzeichen öffnen konkrete Hilfen: H bringt unter anderem den erhöhten Steuer-Pauschbetrag und kostenlosen ÖPNV, B eine kostenlose Begleitperson. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Teilhabebeeinträchtigung im Alltag.

  • Wo: Versorgungsamt (je nach Bundesland auch anders benannt).
  • Erster Schritt: Antrag mit aktuellen Berichten (SPZ, Schule, Therapie) stellen und die Alltagseinschränkungen konkret schildern.
  • Frist: Es gibt keine Frist. Eine rückwirkende Feststellung ist möglich und wirkt auf offene Steuerjahre.

Steuer: Behinderten-Pauschbetrag

384 € bis 7.400 € Pauschbetrag im Jahr. Ein jährlicher Pauschbetrag je nach Grad der Behinderung: von 384 € bei GdB 20 über 1.140 € bei GdB 50 bis 2.840 € bei GdB 100. Mit Merkzeichen H oder Pflegegrad 4 oder 5 sind es 7.400 €. Dazu kommt die Fahrtkostenpauschale von 900 €, mit Merkzeichen H 4.500 €. Nimmt das Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch, wird er auf euch übertragen.

  • Wo: Finanzamt, mit dem Feststellungsbescheid des Versorgungsamts.
  • Erster Schritt: Den Pauschbetrag in der Steuererklärung eintragen, in der Anlage Kind.
  • Frist: Für offene Steuerjahre rückwirkend nutzbar, wenn der Grad der Behinderung rückwirkend festgestellt wird.

Kinderkrankentage

15 Tage je Elternteil, 30 für Alleinerziehende. 2026 sind es 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind, für Alleinerziehende 30, mit Kinderkrankengeld von rund 90 Prozent des Nettos. Die Altersgrenze unter 12 Jahren entfällt bei Kindern mit Behinderung, das gilt also auch für ältere Kinder.

  • Wo: Krankenkasse.
  • Erster Schritt: Die ärztliche Bescheinigung („Kind krank") bei der Kasse einreichen.
  • Frist: Gilt je Kalenderjahr und ist nicht übertragbar.

Pflegeunterstützungsgeld und Pflegezeit

Bis zu 10 Tage frei, mit rund 90 % vom Netto. Bis zu 10 Arbeitstage im Jahr kannst du dich kurzfristig freistellen lassen, wenn die Pflege akut organisiert werden muss. Dafür gibt es Pflegeunterstützungsgeld von rund 90 Prozent des Nettos. Ein Pflegegrad muss dafür noch nicht feststehen. Danach gibt es die Pflegezeit bis zu 6 Monate und die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate in Teilzeit, bei größeren Arbeitgebern.

  • Wo: Pflegekasse des Kindes; die Freistellung läuft über den Arbeitgeber.
  • Erster Schritt: Den Arbeitgeber informieren und das Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragen.
  • Frist: Zeitnah zum Ereignis beantragen.

Mutter-/Vater-Kind-Kur

Drei Wochen Kur, 10 € Zuzahlung am Tag. Eine Vorsorge- oder Rehaleistung für erschöpfte Eltern. Eine dauerhafte Pflege- und Betreuungsbelastung zählt ausdrücklich als Grund. Das Kind kann mitkommen, die Zuzahlung beträgt 10 € am Tag.

  • Wo: Krankenkasse, ein ärztliches Attest ist nötig. Beratungsstellen wie das Müttergenesungswerk helfen kostenlos beim Antrag.
  • Erster Schritt: Attest bei der Hausärzt*in holen und den Antrag mit einer Beratungsstelle stellen.
  • Frist: Wird der Antrag abgelehnt, lohnt sich ein Widerspruch innerhalb eines Monats.

Familienentlastende Dienste

Stundenweise Betreuung, Freizeit und Ferien. Stundenweise Betreuung, Freizeit- und Ferienangebote für Kinder mit Behinderung. Finanzierbar über den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege und die Eingliederungshilfe.

  • Wo: Träger vor Ort wie Lebenshilfe, Caritas, Diakonie oder DRK.
  • Erster Schritt: Den örtlichen Dienst suchen (Pflegestützpunkt oder EUTB fragen) und die Finanzierungsberatung gleich mitnehmen.
  • Frist: Keine Frist. Die Budgets gelten je Kalenderjahr.

Kindergeld ohne Altersgrenze

259 € im Monat, ohne Altersgrenze. Das Kindergeld von 259 € im Monat (2026) läuft ohne Altersgrenze weiter, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.

  • Wo: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
  • Erster Schritt: Den Antrag mit Nachweis stellen, also Feststellungsbescheid oder ärztliche Bescheinigung.
  • Frist: Rückwirkend höchstens 6 Monate ab Antragseingang.

EUTB: unabhängige Teilhabeberatung

Kostenlose Beratung, unabhängig vom Kostenträger. Rund 500 Beratungsstellen bundesweit, kostenlos und unabhängig von den Kostenträgern, oft von Menschen mit eigener Behinderungserfahrung. Das ist die ideale erste Anlaufstelle im Antragsdschungel.

  • Wo: Stellensuche auf teilhabeberatung.de.
  • Erster Schritt: Eine EUTB in eurer Nähe suchen und einen Termin vereinbaren.
  • Frist: Kostenlos und unverbindlich.
  • www.teilhabeberatung.de

Beratung & Selbsthilfe

Kostenlose Begleitung bei Anträgen und Widersprüchen. Sozialverbände und Selbsthilfe-Vereine begleiten euch bei Anträgen und Widersprüchen.

  • Wo: VdK und SoVD (mit Mitgliedschaft); ADHS Deutschland e.V., autismus Deutschland e.V.
  • Erster Schritt: Bei einem Sozialverband oder Selbsthilfe-Verein in eurer Nähe Kontakt aufnehmen.
  • Frist: Hilft besonders bei abgelehnten Anträgen (Widerspruchsfristen beachten).

Und in der Schweiz?

Das Werkzeug in der App kennt auch die Schweiz: IV-Leistungen bei Geburtsgebrechen, Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag, Nachteilsausgleich, Heilpädagogik und Therapiewege, Entlastungsdienste und die Beratung von Pro Infirmis.

So wird ein Antrag leichter

  1. Schreib den Aufwand mit, bevor jemand begutachtet. Ein, zwei Wochen lang: was du anleitest, beaufsichtigst, auffängst, auch in der Nacht. Immer im Vergleich zu dem, was ein Kind im selben Alter braucht.
  2. Stell den Antrag früh, auch unvollständig. Was erst ab dem Antrag gilt, geht mit jedem Monat Warten verloren. Unterlagen lassen sich nachreichen.
  3. Sammle Berichte an einer Stelle. Befunde, Therapie- und Schulberichte, Bescheide. Viele Stellen fragen nach denselben Papieren.
  4. Lies die Frist im Bescheid. Gegen eine Ablehnung gibt es fast immer ein Rechtsmittel, mit einer Frist von wenigen Wochen bis drei Monaten.
  5. Hol dir Beratung dazu. Vereine und staatliche Stellen begleiten kostenlos, gerade bei einer Ablehnung.

Weiterlesen: ADHS bei Kindern, Autismus bei Kindern, Der Weg zur Diagnose.

Häufige Fragen

Bekommt man bei ADHS oder Autismus erhöhte Familienbeihilfe?
Die Diagnose allein entscheidet das nicht. Voraussetzung ist eine erhebliche Behinderung, in der Regel ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, der voraussichtlich länger als drei Jahre besteht. Das stellt ein Gutachten des Sozialministeriumservice fest, das das Finanzamt nach deinem Antrag (Formular Beih 3) anfordert. Die erhöhte Familienbeihilfe kann bis zu fünf Jahre rückwirkend gewährt werden.
Gibt es Pflegegeld, wenn mein Kind körperlich nicht beeinträchtigt ist?
Ja, das ist möglich. Beim Pflegegeld in Österreich zählt bei Kindern der Mehrbedarf an Betreuung gegenüber Gleichaltrigen, und bei schwerer psychischer Beeinträchtigung kommt eine Erschwerniszulage dazu. Beschreib im Antrag den unsichtbaren Aufwand genau, auch den in der Nacht. In Deutschland zählen beim Pflegegrad bei ADHS und Autismus vor allem Anleitung, Beaufsichtigung, Verhaltensregulation und nächtliche Einsätze.
Ab wann gilt das Pflegegeld oder der Pflegegrad?
Erst ab dem Antrag, rückwirkend gibt es nichts. In Österreich gebührt das Pflegegeld ab dem Monatsersten nach dem Antrag, in Deutschland gilt der Pflegegrad ab dem Tag des Antrags, und ein Anruf bei der Pflegekasse sichert dieses Datum. Deshalb lohnt es sich, früh anzufangen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen da sind.
Wer ist in Österreich für die Schulassistenz zuständig?
Das hängt vom Bundesland und vom Schultyp ab. Es gibt neun unterschiedliche Landesregelungen und keinen bundesweiten Rechtsanspruch. Frag bei der Schulleitung und der Bildungsdirektion nach dem Weg in deinem Bundesland, und fang deutlich vor Schulbeginn an, weil die Verfahren dauern.
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Beim Nachteilsausgleich ändern sich die Prüfungsbedingungen, etwa mehr Zeit oder ein ruhiger Raum, das Anspruchsniveau bleibt gleich und im Zeugnis steht nichts davon. Notenschutz, zum Beispiel der Verzicht auf die Rechtschreibbewertung, senkt das Anspruchsniveau und wird in mehreren deutschen Bundesländern im Zeugnis vermerkt. Lass dich beraten, bevor du dich entscheidest.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Diese Seite und das Werkzeug in der App geben Orientierung, welche Hilfen in Frage kommen könnten und wo du anfängst. Verbindlich entscheiden die zuständigen Stellen. Bei Ablehnungen oder schwierigen Einzelfällen helfen Beratungsstellen wie ÖZIV, die Behindertenanwaltschaft oder in Deutschland die EUTB, kostenlos.

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